Neue Konzeption der Förderung der Forschung und der Entwicklung27/06/09 / cata_legal-tax-update

Unter der Nr. 110/2009 Sb. wurde das Gesetz Nr. 130/2002 Slg., über die Förderung der Forschung und der Entwicklung aus öffentlichen Mitteln novelliert. Die neue Regelung stellt eine ziemlich erhebliche und umfangreiche Konzeptionsänderung dar und bildet einen Bestandteil der durch die Regierung genehmigten Reform des Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationssystems mit dem Ziel, die Effektivität der öffentlichen Mittel in diesem Bereich zu stärken. Der Gegenstand der Gesetzesregelung wird um die Innovationen erweitert. Die Gewährung der Beihilfe sollte allgemein vereinfacht werden; es kommt zur Begrenzung der Anzahl der Beihilfegeber, so dass es sich weiterhin nicht um alle Ressorts handeln wird. Es wird auch mit einer Vereinfachung der Inanspruchnahme der Mittel aus den Strukturfonds und Rahmenprogrammen der EU gerechnet.

Im Bereich der zweckgebundenen Beihilfe, die insbesondere natürliche oder juristische Personen als Beihilfeantragsteller oder Beihilfenutzer betrifft, weisen wir insbesondere auf folgende Änderungen hin:

Laufende Projekte werden bei den bestehenden Beihilfegebern abgeschlossen.

Ab 2010 werden die Beihilfen für neue Projekte der grundlegenden Forschung lediglich durch Zuschussagenturen der Tschechischen Republik gewährt.

Für den Bereich der angewandten Forschung wird neu die Technologische Agentur der Tschechischen Republik errichtet, als ein zwischenressortliches Spitzenorgan; die Gewährung der Beihilfen für die Forschung, Entwicklung und Innovationen nimmt sie ab dem Jahr 2011 auf.

Die Novelle stärkt den Schutz des geistigen Eigentums und der gewerblichen Rechte und verbessert das Umfeld für die Anwendung der Forschungs- und Innovationsergebnisse.

Die Änderungen treten am 1.7. d.J. in Kraft.