Verabschiedung des Klima-Energiepakets bis Ende des Jahres erwartet18/12/08 / cata_european-union-news

Frankreich wendet erhebliche Anstrengung dazu auf, um noch vor Ende dieses Jahres alle 27 EU-Mitgliedsstaate zu einer Vereinbarung betreffend die Senkung von Treibhausgasemissionen und des Energieverbrauchs sowie die Nutzung alternativer Energiequellen zu bewegen, wie sie sich im Rahmen der Prioritäten ihres Vorsitzes vorgenommen hat. Der Durchsetzung eines der kostenaufwändigsten Projekte sollten auch ungewöhnliche Vorgänge Hilfe leisten – informelle Gespräche zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission, durch die das Parlament auf einen Teil seiner Kompetenzen zugunsten des so erzielten Kompromisses verzichtet, oder intensive separate Verhandlungen geführt vom französischen Präsident mit den einzelnen Mitgliedsstaaten.

Das Klima-Energiepaket setzt sich im Kampf gegen das Phänomen der globalen Erwärmung zum Ziel, Treibhausgasemissionen in der EU bis zum Jahre 2020 mindestens um 20 % im Vergleich zum Jahr 1990 zu senken, und zwar über den Rahmen des bestehenden Systems des Handels mit Emissionszertifikaten (EU ETS) hinaus, d.h. aus Quellen, die in EU ETS bisher nicht einbezogen sind; Falls sich zu einer vergleichbaren Senkung auch andere Länder außerhalb der EU verpflichten, erhöht sich die Zielzusage um weitere 10 %.

Gleichzeitig wird eine Revision des bestehenden Systems des Handels mit Emissionszertifikaten vorgeschlagen, die ab dem Jahr 2013 die sog. dritte Phase ermögliche sollte; Im Rahmen dieser Phase sollte dann der Vertrieb der Emissionszertifikate in Form von europaweiten Auktionen erfolgen, und nicht mehr aufgrund von nationalen Allokationsplänen wie bisher. Nach einer meritorischen Erweiterung um weitere Bereiche und Gasarten sollte das neue System die Hälfte aller in der EU produzierten Treibhausemissionen decken.

Ein weiteres Instrument zur Erreichung des erwähnten Zieles ist das Projekt der geologischen Kohlendioxidablage. Den letzten Bestandteil des Pakets bildet ein Vorschlag der Richtlinie über die Unterstützung der Auswertung von erneuerbaren Energiequellen, der zur Minderung der energetischen Abhängigkeit der EU von Drittländern beitragen sollte. Der Entwurf setzt ein verbindliches Ziel für die Verwertung von Energie aus erneuerbaren Quellen im Jahre 2020 in einem EU-Durchschnitt auf 20 %. Gleichzeitig sollten die einzelnen Länder in demselben Zeithorizont ihren eigenen Anteil der Energie aus erneuerbaren Quellen im Verkehrsbereich auf 10 % des Endverbrauchs erhöhen.

In den bisherigen Verhandlungen gibt es oft Kritik betreffend die Ehrgeizigkeit und insbesondere Kostspieligkeit des gesamten Projektes. Die im Energie-Klimapaket enthaltenen Maßnahmen werden die Steigerung von Betriebsausgaben zur Folge haben – insbesondere in Form von höheren Strompreisen, die durch die Einschränkung der Erreichbarkeit der Emissionszertifikate ausgelöst werden. Einige Abgeordnete weisen darauf hin, dass das Projekt, sofern das strenge Emissionsziel nicht auch außerhalb der EU geltend gemacht wird, zu einer Verlangsamung des Wachstums der europäischen Industrie führen kann. Es sei daher erforderlich, eine eingehende Analyse der Kosten und Beiträge durchzuführen und die Auswirkungen der vorgeschlagenen Instrumente sowohl auf die Wirtschaft als auch auf Steuerpflichtige auszuwerten. Nach dem Vorschlag sollte die Kommission auch auswerten, inwieweit europäische Firmen durch die Einfuhr aus Drittländern beeinträchtigt werden.

Kompromisszugeständnisse und -begünstigungen, z.B. vorübergehende Ausnahmen aus obligatorischen Auktionen der Emissionszertifikate, werden offensichtlich für zahlreiche Industriezweige oder Länder erforderlich sein, deren Industrie auf der Schwerindustrie und energetisch aufwändigen Wirtschaftszweigen begründet ist.

Die Abgeordnetenabstimmung über die eingebrachten Vorschläge in der ersten Lesung ist für 17. Dezember geplant.