Einigung betreffend Änderungen in der Telekommunikations-Regulierung18/12/08 / cata_european-union-news

Die Sitzung des Rates der Europäischen Union vom 27. November trug wesentlich zur Bildung des „Einheitlichen europäischen Informationsraums“ bei. Minister für den Bereich Telekommunikationen aus 27 Mitgliedsländern erzielten eine vorläufige Übereinkunft über die Prüfung des Regulierungsrahmens für Netze und Dienste im Bereich der elektronischen Kommunikationen.

Dieses sog. Telekommunikationspaket stieß bereits seit seiner Einbringung Ende letztes Jahres auf ziemlich negative Reaktionen, und zwar nicht nur von Seiten der Mitgliedsstaaten oder der Telekommunikationsgesellschaften, sondern auch von Seiten des Europäischen Parlaments. Dass anschließend doch ein Kompromiss erreicht wurde, dazu trug erheblich die Europäische Kommission bei, die den Vorschlag eingebracht hatte; nachdem sich die Parlamentabgeordneten bei der ersten Lesung Ende September d.J. für wesentliche Änderungen in dem vorgeschlagenen Regulierungssystem aussprachen und zu der Durchsetzung dieser Änderungen mehrere Änderungsvorschläge verabschiedeten, reagierte die Kommission auf die vorgebrachten kritischen Anmerkungen mit einer erheblichen Änderung ihres ursprünglichen Vorschlags. Die jetzige Stellungnahme des Rates stellt eine reale Grundlage dafür dar, dass in der zweiten Lesung eine Einigung mit dem Parlament erzielt wird; Die zweite Lesung ist für Ende März vorgesehen, so dass die finale Phase der Verhandlungen und der Verabschiedung des neuen Regulierungsrahmens bereits während des tschechischen Präsidiums als eine der Prioritäten erfolgt.

Das Hauptziel des Telekommunikationspakets ist die Erstellung des einheitlichen Binnenmarktes im Bereich der elektronischen Kommunikationen und gleichzeitig eine Verbesserung der Stellung von ca. 500 Millionen seiner Nutzer. Den Verbrauchern sollte die Reform nicht nur hochwertigere und billigere Kommunikationsdienste bringen, sondern auch mehr Schutz der Privatsphäre und der Personendaten sowie mehr Sicherheit. Unterstützt wurde auch die Forderung nach mehr Transparenz von Dienstleistungen und deren Preise, die Pflicht der Kommunikationsbetreiber, den Endkunden entsprechende Informationen zu vermitteln, oder der einfachere Lieferantenwechsel von Seiten der Verbraucher – z.B. bei Übertragbarkeit der Nummer wird mit einer eintägigen Fristsetzung gerechnet. Viel Aufmerksamkeit wird in den Vorschlägen auch der Erleichterung des Zugangs zu elektronischen Kommunikationen für Behinderte gewidmet.

Die Europäischen Organe einigten sich im Prinzip auf das Schlüsselelement der Reform, nämlich die Notwendigkeit, die bestehende Regulierung in diesem Bereich zu verbessern. Die Europäische Kommission betont in ihren Vorschlägen, dass die derzeitige Zersplitterung, uneinheitliche Vorgänge der innerstaatlichen Regulierungsbehörden, mangelnde Unabhängigkeit vom Staat und an der Industrie und mangelnde Kohärenz bei der Geltendmachung der EU-Normen nicht nur nachteilige Auswirkungen auf den Markt, aber auch auf die technologische Entwicklung haben; eine typische Auswirkung ist z.B. der Widerwille der Telekommunikationsunternehmen zur Erbringung von internationalen – europaweiten Dienstleistungen. Die konkrete Gestaltung des neuen Regulierungssystems, z.B. die Frage der Errichtung einer europäischen Regulierungsbehörde, deren Kompetenzen und Beziehung zu der Kommission oder das Maß an Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden stellen jedoch die schwierigsten Punkte der bisherigen Verhandlungen dar. Der Rat verabschiedete daher bei seiner Sitzung einen Kompromissvorschlag, bestehend in der Transformation der bestehenden Gruppe der europäischen Regulierungsbehörden (ERG) in eine neue Behörde mit der Bezeichnung GERT, deren Hauptrolle in der Hilfe bei der einheitlichen Anwendung der europäischen Regeln, in der Unterstützung der gegenseitigen Kooperation der nationalen Regulierungsbehörden mit der Kommission sowie in der Erbringung von fachlicher Beratung bestehen wird.

Die Minister verabschiedeten auch einen Kompromissvorschlag betreffend die digitale Dividende, d.h. die Verwendung des Radiospektrums, das durch den Übergang auf die Digitalsendung frei wurde, für die Entwicklung des drahtlosen Breitbandinternets. Weiter unterstützten sie die sog. Funktionstrennung als außerordentliche Korrekturmaßnahme, die von den innerstaatlichen Regulierungsbehörden dominanten Telekommunikationsbetreibern zur Wiederherstellung der Wettbewerbsbedingungen auferlegt werden kann und in der Pflicht besteht, die Netzinfrastruktur von der Erbringung der Dienste im Bereich der elektronischen Kommunikationen zu trennen und selbständige Divisionen zu bilden.