KŠB schloss sich der Pro bono-Deklaration an17/12/08 / News

Die Anwaltskanzlei Kocián Šolc Balaštík schloss sich im Rahmen des Pro bono-Zentrums der Pro bono-Deklaration an, deren Ziel in der Förderung der Entwicklung der Pro bono-Rechtsberatung durch Anwälte in der Tschechischen Republik besteht.

Das Pro bono-Zentrum, ein Projekt der Public Interest Lawyers Association, strebt nach einer leichteren Erreichbarkeit der Rechtsberatung für benachteiligte Gruppen und nach der Stärkung der Rechtsberatungskapazität im Bereich des Schutzes der Menschenrechte und anderer öffentlichen Interessen. Als „pro bono publico“ oder „pro bono“ wird die entgeltlose Arbeit von Anwälten bezeichnet, sei es zu Gunsten von Menschen mit niedrigen Einkommen oder ausgerichtet auf die Erreichung anderer gemeinnütziger Ziele.

KŠB ist überzeugt, dass die Erbringung von entgeltloser Rechtsberatung für benachteiligte Einzelne und Gruppen einen natürlichen Bestandteil der Anwaltstätigkeit bildet, sowie die Behandlung der Problematik der Einhaltung der Menschenrechte und des Konzepts des Rechtsstaats und das Streben nach der Einhaltung der Berufsethik.

Im Laufe der Jahre leisteten Anwälte von KŠB eine Menge Arbeit für Pro bono, sowohl auf inländischer Ebene (wie z.B. Beratung für den gemeinnützigen Bereich, Engagement in Gesetzgebungsprozessen usw.) als auch auf internationaler Ebene (z.B. Teilnahme an Veranstaltungen internationaler Organisationen, die an den Schutz der Menschenrechte und der Grundsätze des Rechtsstaates ausgerichtet sind).

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