Neue Verordnung Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel01/04/07 / cata_european-union-news

Die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel wurde in der berichtigten Form am 18. Januar 2007 erneut veröffentlicht und tritt am 1. Juli 2007 in Kraft. Es handelt sich um den ersten Fall, in dem sich die Gesetzgebung mit nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben befasst und die Gewährleistung eines höheren Schutzniveaus für den Verbraucher sowie die Harmonisierung der europäischen Gesetzgebung im Bereich des Handels innerhalb der EU bezweckt. Diese Verordnung wird nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben kontrollieren, und zwar mit Hilfe einer Liste von zulässigen Angaben, die bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln angegeben werden dürfen, sowie Kriterien, die das jeweilige Erzeugnis erfüllen muss, um die Angaben enthalten zu dürfen. Die Anlage der Verordnung enthält eine Liste von erlaubten nährwertbezogenen Angaben und Anordnungen und führt Prozesse zur Aufstellung einer Liste von erlaubten gesundheitsbezogenen Angaben ein. Die Verordnung verlangt weiter, dass die Kommission Nährwertprofile als Kriterien festlegt, die die Lebensmittel erfüllen müssen, um die Angaben enthalten zu dürfen.