Rechtsberatung für Pensionsfonds im Zusammenhang mit der Novellierung des Gesetzes über die Zusatzrentenversicherung05/10/10 / News

Die Anwaltskanzlei Kocián Šolc Balaštík erbringt eine regelmäßige Rechtsberatung für die Aktiengesellschaft Pensionsfonds der Tschechischen Versicherungsanstalt (Penzijní fond České pojišťovny, a.s.), in letzter Zeit insbesondere im Zusammenhang mit der Novellierung des Gesetzes über die Zusatzrentenversicherung.

Die Beratung von KŠB betrifft die Zusammenarbeit der Pensionsfonds mit Arbeitgebersubjekten, die ihren Arbeitnehmern in Form eines Benefits einen Arbeitgeberzuschuss für die Zusatzrentenversicherung leisten.

Noch im Laufe des Gesetzgebungsprozesses half KŠB u.a. bei der Formulierung der Anmerkungen zu den Auswirkungen und der praktischen Realisierung der vorbereiteten Rechtsregelung, die dann an die Tschechischen Nationalbank als Regulator durch die Assoziation der Pensionsfonds weitergeleitet wurden.

In dem nachfolgenden Zeitraum beteiligte sich KŠB an der Vorbereitung der Änderungen oder Vergleiche der von der Novellierung betroffenen Vertragsverhältnisse, und bereitete gleichzeitig Änderungen der internen Regeln für die weitere Tätigkeit des Pensionsfonds vor.

Eine ähnlich ausgerichtete Arbeit realisierte KŠB auch für weitere zwei Pensionsfonds und ein bedeutendes Arbeitnehmersubjekt.