Richtlinie über das allgemeine System der Verbrauchsteuern09/04/09 / cata_european-union-news

Die europäischen Organe verabschiedeten die Richtlinie Nr. 2008/118/EWG über das allgemeine System der Verbrauchssteuern, durch die die vorherige Richtlinie Nr. 92/12/EWG aufgehoben wird. Die neue Regelung soll erheblich zur mehr Flexibilität beim Austausch von Informationen zwischen den nationalen Steuerbehörden beitragen, führt ein elektronisches System zum Monitoring des Verkehrs der Verbrauchswaren innerhalb der Europäischen Union ein und grenzt den rechtlichen Rahmen für das Fungieren dieses Systems ab. Sie präzisiert zugleich den Gegenstand der Verbrauchssteuer sowie die Regeln betreffend die Abgabe der Verbrauchssteuer bei internationaler Warenbeförderung. Sie sollte wesentlich zur Verbesserung und zu mehr Effizienz im Kampf gegen Steuerhinterziehungen beitragen.

Die Richtlinie schließt an die Entscheidung der Kommission aus dem Jahre 2003 an, in der sich die Kommission verpflichtete, bis Mitte des Jahres 2009 das oben erwähnte elektronische System der Kontrolle des Verkehrs von Verbrauchswaren einzuführen.

Die neue Regelung trat am 15. Januar 2009 in Kraft. Die Mitgliedstaaten sollten die einschlägigen innerstaatlichen Vorschriften bis Ende des Jahres 2009 verabschieden, mit dem Datum des Inkrafttretens am 1.4.2010.