Ermäßigung des MwSt.-Satzes bei bestimmten Dienstleistungsarten09/04/09 / cata_european-union-news

Die EU-Finanzminister gelangten am 10.3.2009 unter der tschechischen Führung zu der lange diskutierten Einigung über die Ermäßigung des Mehrwertsteuersatzes bei einigen Dienstleistungen. Der Entwurf, durch den die Richtlinie Nr. 2006/112 geändert werden soll, bezieht sich insbesondere auf Fälle, in denen die bestehenden Ausnahmen ermöglichten, niedrigere als 15%-ige Steuersätze nur bis Ende des Jahres 2010 anzuwenden, so dass nachher die Preise für diese Dienstleistungen erheblich steigen würden. Die Initiative stellt einen Teil des Europäischen Programms zur Förderung von kleinen und mittelgroßen Unternehmen (Small Business Act) dar.

Die Ermäßigung wirkt sich auf Dienstleistungen mit hohem Arbeitsanteil aus, die lokal erbracht werden, sodass sie nicht die Wettbewerbsfähigkeit am gemeinsamen Markt beeinträchtigen. Die ausgehandelten Schlussfolgerungen geben den Mitgliedsstaaten die Wahl, ob sie die ermäßigten MwSt.-Sätze anwenden werden; eine faktische Steuerermäßigung genauso wie die Wahl der konkreten Dienstleistungsarten aus dem verabschiedeten Kreis der Dienstleistungen liegt also in Händen der nationalen Behörden. Die Richtlinie tritt am 1.1.2011 in Kraft.

Die Europäische Union verspricht sich von diesem Schritt die Rettung einer Vielzahl von Arbeitsplätzen und Einstellung der Teuerungswelle bei einigen Dienstleistungsarten. Die MwSt.-Ermäßigung stellt eines der Instrumente zur Bekämpfung der Finanzkrise dar. Außer dieser teilweisen Änderung wird auch eine umfassende Reform der MwSt.-Erhebung bedacht.