Einheitliche Regeln für Flughafengebühren18/12/08 / cata_european-union-news

In einem vorgerückten Vorbereitungsstadium befindet sich die neue Rechtsregelung, von der das System der Flughafengebührenerhebung betroffen sein wird. Ihr Ziel besteht darin, die einzelnen Flughäfen am Missbrauch deren dominanten Stellung zu hindern. Nicht transparente oder überhöhte Flughafentaxen sollten durch Konsultationen zwischen den Flughäfen und ihren Nutzern sowie durch Regeln für die Lösung eventueller gegenseitigen Konflikte abgeschafft werden.

Etwaige Differenzen in den Flughafengebühren werden mit klaren und objektiven Kriterien zu belegen sein. Die Kontrolle der Einhaltung der festgelegten Regeln wird von unabhängigen Aufsichtsbehörden auf innerstaatlicher Ebene sichergestellt. Die vorgeschlagene Richtlinie beabsichtigt somit, nicht nur gleiche Bedingungen für Dienstbetreiber zu stärken, sondern trägt auch zum Schutz der Verbraucher bei.

Das Europäische Parlament erhöhte jedoch im Vergleich zu dem ursprünglichen Vorschlag der Kommission fünffach die Grenze des Wirkungsbereichs der Richtlinie, d.h. die Menge der jährlich abzufertigenden Reisenden auf einem konkreten Flughafen, von 1 Million auf 5 Millionen. Gleichzeitig wird sich jedoch das einheitliche System auf den größten Flughafen in jedem Mitgliedsstaat beziehen, ungeachtet der Anzahl der Reisenden.

Die Abgeordneten sprachen sich auch für die Genehmigung von Anreizen für die Eröffnung neuer Trassen in die fernsten oder anders benachteiligten Destinationen aus.

Weitere aus der zweiten Lesung, die Ende Oktober stattgefunden hat, hervorgegangene Änderungsvorschläge betreffen eine Vorfinanzierung von Investitionen in Flughäfen und deren Verflechtung mit den Politiken der Internationalen Organisation für Zivilflugwesen sowie die Schaffung erforderlicher Schutzmaßnahmen.

Der Rat verpflichtete sich jedoch im Voraus, die Änderungsvorschläge des Europäischen Parlaments anzunehmen, so dass die endgültige Fassung der neuen Richtlinie keine Änderungen mehr erfahren sollte.