Modernisierung des rechtlichen Rahmens des Luftverkehrs18/12/08 / cata_european-union-news

Das Ziel der letzten legislativen Bemühungen der Europäischen Kommission war die Schaffung von mehr Effizienz im Fungieren des Luftverkehrsbinnenmarktes, mehr Sicherheit von Luftverkehrsdiensten und mehr Schutz für Reisende, u.a. auch im Bereich der Preisgestaltung. Neben der Vereinfachung der bestehenden Rechtsvorschriften musste sich die Kommission auch mit der Notwendigkeit deren wirksamen und einheitlichen Anwendung auseinandersetzen, die eine Voraussetzung für die Schaffung von gleichen Bedingungen für alle Luftverkehrsgesellschaften im Rahmen der EU darstellt.

Die neue Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Gemeinschaft ersetzt die bisherigen Vorschriften des sog. dritten Liberalisierungspakets vom Anfang der neunziger Jahre; Es handelt sich um die Verordnung über die Lizenzerteilung an Luftverkehrsbeförderer, Verordnung über den Zugang der Luftverkehrsbeförderer der Gemeinschaft auf Luftverkehrsstrecken innerhalb der Gemeinschaft und die Verordnung über Tarife und Sätze für Luftverkehrsdienste.

Die neu verabschiedeten Regeln für die Erteilung, Aufhebung oder Einstellung der Betriebslizenzen, Kontrolle der Luftverkehrsgesellschaften und deren Marktzutritt sollten mehr Konkurrenz im Luftverkehr schaffen und dadurch gleichzeitig zu mehr Qualität der Luftverkehrsdienste für die Öffentlichkeit beitragen. Der strengeren Kontrolle werden insbesondere neu entstehende Luftverkehrsgesellschaften unterliegen. Die Verordnung widmet eine große Aufmerksamkeit der sog. finanziellen Leistungsfähigkeit des Luftverkehrsbeförderers, und zwar sowohl aus der Sicht des Schutzes der Reisenden vor der Nichterfüllung der Verpflichtungen, als auch aus der Sicht der möglichen Auswirkung der ungünstigen Finanzlage auf die Betriebssicherheit.

Eine erhebliche Änderung stellt die Regelung der Art und Weise der Einführung und Veröffentlichung der Preise für Luftverkehrsdienste dar. Die Luftverkehrsgesellschaften sind verpflichtet, einerseits den vollständigen – endgültigen Preis des Flugtickets und andererseits auch eine Aufstellung der einzelnen Preisposten, d.h. einschl. Flughafen- und anderer Gebühren anzuführen. Der Preis muss auf solche Weise vom Anfang der Bestellung oder Anfrage nach der konkreten Dienstleistung an präsentiert werden. Das Ziel besteht darin, die bisherigen irreführenden Praktiken vieler Luftverkehrsgesellschaften zu verhindern, die oft nur einen Teil des tatsächlichen Preises veröffentlichen. Die Pflicht einer transparenten Vorgehensweise ermöglicht den Kunden einen einfachen Vergleich der Preise und erhöht somit die Konkurrenz auf dem Markt. Auch die Preisdiskriminierung der Reisenden nach dem Wohnsitzland sowie eine automatische Preiserhöhung für diverse zusätzliche Dienste ohne klare Willenserklärung des Kunden sind verboten.

Die Verordnung trat am 1. November 2008 in Kraft.