Neue Rahmenregelung der Abfallbehandlung05/08/08 / cata_european-union-news

Das Europäische Parlament verabschiedete am 17. 6. 2008 eine neue Abfallrichtlinie, durch die die heute bereits insgesamt veraltete Norm aus dem Jahre 1975 ersetzt wird. Der modernisierte Umgang mit Abfällen sollte insbesondere zur Reduzierung der Erzeugung von Abfällen führen.

Zu diesem Zwecke setzt die Richtlinie eine fünfstufige Präferenzhierarchie fest, in der die einzelnen Arten der Abfallbehandlung von der Vermeidung der Entstehung von Abfällen über die Wiederverwendung, Recycling, Weiterverwertung bis hin zu der letztgenannten ökologischen Entsorgung eingestuft sind. Die Richtlinie setzt neue Ziele für das Abfallrecycling bis zum Jahre 2020 – die Mitgliedsstaaten sollen z.B. beim Siedlungsabfall mindestens einen Anteil von 50 % erreichen und beim Bau- und Abbruchabfall sogar 70 %. Eine weitere Verpflichtung besteht in der Erstellung von nationalen Vorbeugungsplänen. Des Weiteren klärt und definiert die Richtlinie einige wichtige Begriffe einschl. des Begriffs Abfall, der von den sog. Nebenprodukten unterscheidet werden sollte. Aus Initiative Tschechiens hin bildet einen Bestandteil der gebilligten Fassung auch eine Beschränkung der Abfalleinfuhr in Länder mit geringeren Entsorgungskosten.