Liberalisierung der Postdienste05/08/08 / cata_european-union-news

Das Europäische Parlament genehmigte die Öffnung des Postmarktes (Richtlinie 2008/6/EG vom 20. 2. 2008, Amtsblatt L 52). Das ausschließliche Recht der nationalen Postorganisationen für die Zustellung von Postsendungen bis zu 50 Gramm erlischt in den meisten EU-Ländern zum 31. 12. 2010, Tschechien und andere Neumitglieder können einen Aufschub bis zum Jahre 2013 in Anspruch nehmen. Gleichzeitig kann ihnen jedoch das Recht verweigert werden, in die bereits liberalisierten Märkte einzutreten.

Die Richtlinie führt das sog. Erfordernis der Erbringung von Universaldienstleistungen ein, wo die Postdienstleistungen in einem bestimmten Umfang auch in dünn besiedelten Gebieten sichergestellt werden müssen und ihre Preise von den Preisen der in Städten erbrachten Dienstleistungen nicht abweichen dürfen. Die Finanzierung von Universaldienstleistungen kann auch durch staatliche Zuwendungen erfolgen.