Die Kommission hat Konsultationen zu den vereinfachten Regeln für Gruppenfreistellungen eingeleitet01/06/07 / cata_european-union-news

Die Kommission stellte zum Zwecke einer Diskussion einen neuen Vorschlag vor, der darauf abzielt, mehr Beihilfen von der im EG-Vertrag vorgesehenen Anmeldepflicht freizustellen.

Die neue sog. Gruppenfreistellungsverordnung sollte zum einen die fünf geltenden Gruppenfreistellungsverordnungen (KMU-Beihilfen, Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen für KMU, Beschäftigungsbeihilfen, Ausbildungsbeihilfen und Regionalbeihilfen) vereinfachen und in einen Text zusammenfassen. Zum anderen sollen mit der Verordnung drei neue Gruppen von Beihilfen von der Anmeldepflicht freigestellt werden: Umweltschutzbeihilfen, Risikokapitalbeihilfen sowie Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen für Großunternehmen. Beihilfen, die die Voraussetzungen der neuen Verordnung erfüllen, würden demnach künftig mit den Beihilfevorschriften als vereinbar angesehen werden, ohne dass sie zuvor bei der Kommission angemeldet werden müssten. Nach einer weiteren Runde von Konsultationen beabsichtigt die Kommission, die endgültige Fassung dieser Verordnung zu verabschieden, und zwar noch vor Sommer 2008.