Die Richtlinie, die strafrechtliche Sanktionen für den Verstoß gegen das geistige Eigentum einführt, fand Unterstützung im Parlament01/06/07 / cata_european-union-news

Der Kommissionsvorschlag zur Kriminalisierung des Verstoßes gegen Rechte am geistigen Eigentum und Bestimmung einer Mindestgrenze von strafrechtlichen Sanktionen in der EU ist im Parlament in erster Lesung durch eine große Mehrheit gebilligt worden. Die Mitglieder des Ausschusses für Rechtsangelegenheiten haben den allgemeinen Zweck des Kommissionsvorschlags unterstützt und einige Bestimmungen ergänzt.

Aus dem Inhalt der Richtlinie haben sie Rechte an Patenten ausgenommen und entschieden, dass die strafrechtlichen Sanktionen nur auf Verstöße anzuwenden sind, die mit der Absicht getätigt werden, einen Handelsvorteil zu erwerben. Eine von privaten Nutzern zu persönlichen, nicht gewinnorientierten Zwecken begangene Piraterie wird von der Richtlinie ausgenommen. Die Richtlinie strebt an, durch die Festlegung von Mindestanforderungen an die obere Grenze der im Rahmen der nationalen Rechtsordnungen auferlegten Strafen sicherzustellen, dass die Gerichte im Stande sind, ausreichend harte Strafen aufzuerlegen.

Bei schwerwiegenden Straftaten, die im Rahmen einer organisierten Straftätigkeit begangen werden, muss die maximale Strafe mindestens eine Geldstrafe in Höhe von 300.000 € und/oder 4 Jahre Freiheitsentzug sein. Das Gleiche betrifft Fälle, in denen mit den Delikten ein Gesundheits- oder Sicherheitsrisiko verbunden ist. Bei weniger schwerwiegenden Verfehlungen sollten die Maximalstrafen die im Straf- oder Zivilverfahren auferlegten Bußen in Höhe von mindestens 100.000 € umfassen. In einigen Fällen können die Strafen auch die Beschlagnahme oder Vernichtung der gefälschten Ware einschließen.