Neuer Vorschlag der Kommission soll die dritte und sechste Richtlinie zum Gesellschaftsrecht vereinfachen01/06/07 / cata_european-union-news

Am 6. März 2007 wurde ein Vorschlag auf Ergänzung der 3. und 6. Richtlinie zum Gesellschaftsrecht veröffentlicht. Der Vorschlag strebt eine Vereinfachung von Verwaltungsverfahren für die beteiligten Subjekte an.

Das Verwaltungsverfahren, dem offene Gesellschaften mit beschränkter Haftung bei Fusionen und Spaltungen unterliegen, wird vereinfacht, und zwar so, dass bestimmte Informationspflichten im Gegensatz zu dem jetzigen Stand freiwillig werden. Der Zweck dieses Vorschlags ist die Abschaffung von unnötigen Verwaltungshindernissen, indem den Gesellschaftern ermöglicht werden soll, das schriftliche Sachverständigengutachten über die vorgeschlagenen Fusions- oder Spaltungsbedingungen zu unterlassen, soweit sie sich dies wünschen. Dadurch werden die beiden bisherigen Richtlinien in Einklang mit den Anforderungen der 10. Richtlinie des Gesellschaftsrechtes gebracht. Der Vorschlag, der sich schätzungsweise auf ca. 600.000 Gesellschaften in ganz Europa erstrecken wird, muss nun durch das Parlament und den Rat verabschiedet werden.