Sicherheitsmaßnahmen in der Zivilluftfahrt01/06/07 / cata_european-union-news

Das Parlament verabschiedete in zweiter Lesung einen im wesentlichen Maße die gemeinsame Stellungnahme des Rates ergänzenden Bericht zu der neuen Rechtsregelung über die Kontrolle, Durchsuchung, Beobachtung, verbotenen Gegenstände, Sicherheitskontrollen und andere Flugzeug- und Flughafensicherheitsaspekte.

Der Hauptunterschied zu dem Vorschlag des Rates ist, dass die Rechtsregelung nicht bestimmt, wer die zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen zu tragen hat. Das Parlament äußerte sich dahingehend, dass die Kosten für die Sicherheitsmaßnahmen von den Luftverkehrsnutzern und von den Mitgliedsstaaten getragen werden, wobei im Falle, dass der Mitgliedsstaat strengere Maßnahmen anwenden will, die Kosten für diese Maßnahmen in voller Höhe von dem Mitgliedstaat getragen werden. Angesichts der unterschiedlichen Meinung des Parlaments zu diesem Schlüsselpunkt und angesichts einer Menge weiterer verabschiedeter Änderungen wird ein Vergleichsverfahren mit dem Rat stattfinden. Sobald verabschiedet, wird die Rechtsregelung 2 Jahre nach deren Inkrafttreten anzuwenden sein, außer den detaillierten Umsetzungsregeln für die gemeinsamen Grundstandards (Durchsuchungsmethoden, Zugangskontrolle und weitere Sicherheitskontrollen, Methoden der Durchführung von Flughafensicherheitskontrollen und Sicherheitsflughafenkontrollen und verbotene Gegenstände), die sofort nach dem Inkrafttreten anzuwenden sind. Wird im Rahmen des Vergleichsverfahrens eine Einigung erzielt, könnten also diese detaillierten Maßnahmen ab Ende des Jahres 2007 wirksam sein, wobei die gesamte Rechtsregelung ab dem Jahre 2009 anzuwenden wäre.