Richtlinie über grenzüberschreitende Fusionen im Banken-, Versicherungs- und Wertpapiersektor in erster Lesung verabschiedet01/06/07 / cata_european-union-news

Im März hat das Europäische Parlament („Parlament”) in erster Lesung eine neue Richtlinie beschlossen, durch die die europäischen Regeln für die Genehmigung von Fusionen von Banken und anderen Finanzinstituten geändert werden. Da der verabschiedete Text bereits in informellen Gesprächen mit dem Rat ausgehandelt wurde, sollte dieser Vorschlag ohne größere Änderungen in Kraft treten.

Der neue Text umfasst u.a. folgende Bestimmungen:

  1. dort, wo die Europäische Kommission („Kommission”) vorgeschlagen hat, dass die Aufsichtsbehörden innerhalb von 30 Werktagen ab der Anmeldung des vorgeschlagenen Erwerbs entscheiden, bestimmt der neue Text eine Frist von 60 Werktagen;
  2. die zuständige Aufsichtsbehörde ist berechtigt, diese Frist zu unterbrechen und weitere Informationen von dem vorgeschlagenen Erwerber (Käufer) anzufordern, soweit sie dies binnen 50 Tagen im Rahmen der anberaumten Frist tut; die Fristunterbrechung kann höchstens 20 Werktage dauern (oder 30 Tage im Falle eines Erwerbers (Käufers) aus einem Drittstaat oder aus Staaten, die bisher nicht der Finanzaufsicht nach den europäischen Regeln unterlagen);
  3. es wurde klar festgelegt, dass die Mitgliedsstaaten keine strengeren Anforderungen stellen dürfen als die in der ergänzenden Richtlinie aufgeführten.