Ab Januar 2008 können MwSt.-Zahler Anmeldungen zur Gruppenregistrierung stellen01/10/07 / cata_tax-news

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Stabilisierung der öffentlichen Finanzen werden MwSt.-Zahler die Möglichkeit haben, eine MwSt.-Gruppenregistrierung zu nutzen. Die Gruppenregistrierung ermöglicht, dass mehrere verbundene Personen (Gesellschaften) zu Zwecken der Mehrwertsteuer als ein selbständiger MwSt.-Zahler mit einer zugeteilten Registrierungsnummer auftreten. Dies bedeutet, dass die gesamte Gruppe nur eine Mehrwertsteuererklärung abgeben wird. Die zwischen den einzelnen Mitgliedern der Gruppe erbrachten Leistungen gelten nicht als besteuerbare Leistungen. Die ersten MwSt.-Zahlergruppen werden mit Wirkung ab dem 1.1.2009 registriert, sofern sie eine Anmeldung zu einer solchen Registrierung spätestens bis zum 31.10.2008 stellen.