Europäisches Mahnverfahren01/04/07 / cata_european-union-news

Das europäische Mahnverfahren vereinfacht die zur Beitreibung unbestrittener Zivil- und Geschäftsforderungen (u.A. auch der Forderungen, bei denen unstreitig ist, ob die Geldforderung auf einer ausreichend nachgewiesenen Grundlage beruht) zwischen den Mitgliedstaaten geführten Verfahren. Das durch die Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens eingeführte System erlaubt die Vollstreckung der unbestrittenen Forderungen unter Anwendung eines standardisierten Unionsverfahrens und erspart die Notwendigkeit, sich mit unbekannten Rechtsverfahren in fremden Ländern zu befassen, da der Zahlungsbefehl in allen Mitgliedstaaten außer in Dänemark direkt vollstreckbar sein wird, ohne dass ein weiteres Verfahren oder eine Vollstreckbarerklärung erforderlich sein wird. Die Verordnung wird am 12. Dezember 2008 wirksam.