Anhebung des Schwellenwertes der erlaubten öffentlichen De-minimis-Beihilfen01/04/07 / cata_european-union-news

Neue Verordnung der Kommission über die De-minimis-Beihilfen. Das Hauptmerkmal der neuen Regelung der Kommission ist die Anhebung des Schwellenwertes, unter dem die öffentliche Beihilfe als eine im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht stehende Beihilfe gilt, von 100.000 € auf 200.000 €. Dieser Betrag bezieht sich auf einen Zeitraum von drei Jahren. Die Verordnung trat am 1. Januar 2007 in Kraft. Von großer Bedeutung sind auch die eingeführten Änderungen hinsichtlich der Berechnungsmethode der De-minimis-Höchstgrenze (nun 200.000 €) sowie auch der Bereiche, auf die sich die De-minimis-Beihilfen beziehen.