Neue Richtlinie 2006/116/EG über die Schutzdauer des Urheberrechts und bestimmter verwandter Schutzr01/04/07 / cata_european-union-news

Die Richtlinie 2006/116/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über die Schutzdauer des Urheberrechts und bestimmter verwandter Schutzrechte stellt eine kodifizierte Fassung der Richtlinie 93/98/EG dar, die durch diese Richtlinie aufgehoben wurde. Die neue Richtlinie legt Bedingungen für den Schutz des Urheberrechts und der verwandten Rechte über die durch die Berner Übereinkunft, das Rom-Abkommen sowie die Gemeinschaften gewährleistete Mindestschutzdauer hinaus fest und führt ein hohes Schutzniveau dieser Rechte ein. Gemäß dieser Richtlinie umfasst die Schutzdauer des Urheberrechts an Werken der Literatur und der Kunst sowie an Filmwerken und audiovisuellen Werken das Leben des Urhebers und siebzig Jahre nach seinem Tod. Die Rechte der ausübenden Künstler erlöschen fünfzig Jahre nach der Darbietung.