Richtlinie über Dienstleistungen01/04/07 / cata_european-union-news

Die Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt, bezeichnet auch als "Richtlinie über Dienstleistungen", wendet das sich aus dem EG-Vertrag ergebende grundlegende Recht auf den freien Verkehr von Dienstleistungen an. Diese Richtlinie muss bis Ende 2008 umgesetzt werden, einige ihrer Schlüsselbestimmungen sind jedoch bereits jetzt relevant, und zwar einschließlich des Verbotes der Einleitung von der Richtlinie widersprechenden nationalen Maßnahmen zum Ende 2006 und der Verpflichtung, die bestehenden nationalen Maßnahmen im Lichte der Richtlinie zu beurteilen.