Befugnisse der spanischen Strom- und Gasregulierungsbehörde seien der Kommission nach im Widerspruch01/04/07 / cata_european-union-news

Die Kommission hat beschlossen, Spanien vor dem Europäischen Gerichtshof ("EuGH") zu verklagen, da sie der Ansicht ist, dass einige Bestimmungen der spanischen Rechtsvorschriften, durch die die Befugnisse der spanischen Strom- und Gasregulierungsbehörde Comisión Nacional de Energía (CNE) ausgedehnt werden, den freien Kapitalverkehr und die Niederlassungsfreiheit in unzulässiger Weise einschränken und somit gegen den EG-Vertrag (Artikel 56 und 43) verstoßen. Die Entscheidung der Kommission betrifft den königlichen Gesetzeserlass 4/2006 vom 24. Februar 2006, durch den die Aufgaben des spanischen Strom- und Gasregulierers Comisión Nacional de Energía ergänzt werden.