Buße an das französische Telekommunikationsunternehmen bestätigt01/04/07 / cata_european-union-news

Das Gericht der ersten Instanz ("GEI") bestätigte die von der Kommission einem französischen Telekommunikations-unternehmen wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung auferlegte Buße. In seiner ausführlich begründeten Entscheidung spezifizierte das Gericht, unter welchen Bedingungen insbesondere die vom marktbeherrschenden Unternehmen festgelegten Preise und Preisnachlässe den Tatbestand des Art. 82 EG-Vertrag (der den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung verbietet) erfüllten.