Die Kommission legte einen Vorschlag für die sog. Richtlinie über "grüne Straftaten" vor01/05/07 / cata_european-union-news

Die Kommission hat eine Richtlinie vorgeschlagen, die strafrechtliche Sanktionen für die Verletzung der Umweltschutzvorschriften festlegt – sog. Richtlinie über "grüne Straftaten". Um dem unterschiedlichen Vorgehen bei der Ahndung von Handlungen wie z.B. des gesetzwidrigen Ablassens von gefährlichen Stoffen in Europa ein Ende zu machen, verpflichtet der Richtlinienvorschlag die Mitgliedstaaten, schwere Umweltdelikte als strafbare Handlungen zu ahnden. Der Richtlinienvorschlag legt auch die Art und die Höhe der für bestimmtes Handeln aufzuerlegenden Sanktionen fest, sowohl für natürliche Personen als auch für Gesellschaften. Die Mitgliedstaaten sind z.B. verpflichtet, vorsätzliches Ablassen von Stoffen in die Luft, den Boden oder das Wasser, das den Tod verursacht, in die Straftaten nach der nationalen Gesetzgebung einzubeziehen sowie die Obergrenze der Freiheitsstrafe auf mindestens fünf Jahre festzulegen. Weitere Sanktionen, die verhängt werden können, sind Geldbußen und für juristische Personen richterlich angeordnete Auflösungen sowie ein Verbot der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit. Der Rat und das Europäische Parlament überprüfen den Vorschlag in den nächsten Monaten, wobei die Entscheidungskompetenzen der beiden Organe gleichwertig sind.