Neues Maßnahmenpaket zur Förderung des freien Warenverkehrs im Rahmen des Binnenmarktes01/05/07 / cata_european-union-news

Die Kommission hat am 14. Februar ein Maßnahmenpaket verabschiedet, das den freien Warenverkehr im Rahmen des Binnenmarktes ermöglichen soll. Viele Gesellschaften haben zur Zeit keine Lust, außerhalb ihres einheimischen Marktes unternehmerisch tätig zu sein, da sie gezwungen sind, in anderen Mitgliedstaaten diverse technische Normen zu erfüllen. Die Kommission verabschiedete den Vorschlag für eine Verordnung (Verordnung zur Festlegung von Verfahren im Zusammenhang mit der Anwendung bestimmter nationaler technischer Vorschriften für Produkte, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig in den Verkehr gebracht worden sind, und zur Aufhebung der Entscheidung 3052/95/EG), die sich mit diesen Problemen auseinandersetzen soll. Der Verordnungsvorschlag enthält zwei wesentliche Aspekte. Erstens ändert sich der Träger der Beweislast, sodass es nun den Mitgliedstaaten obliegt, die den Zugang der Ware aus einem anderen Mitgliedstaat beschränkende Maßnahme zu begründen. Zweitens sieht der Vorschlag die Bildung von Produktinfostellen in jedem Mitgliedstaat vor, die Informationen über technische Vorschriften für Unternehmen und die in anderen Mitgliedstaaten zuständigen Behörden bereitstellen werden. Gegenstand der Anwendung der Verordnung sind Beschränkungen von jeglichen industriell hergestellten Produkten oder Agrarprodukten, die in einem Mitgliedstaat rechtmäßig in den Verkehr gebracht worden sind und die der gemeinschaftlichen Harmonisierung noch nicht unterliegen. Der Vorschlag wird nun zur Stellungnahme an den Rat und an das Europäische Parlament weitergeleitet.