Anwälte von KŠB kommentierten in der Tageszeitung Hospodářské noviny Änderungen bei öffentlichen Aufträgen16/04/12 / News

Anfang April d.J. trat die große Novelle des Gesetzes über öffentliche Aufträge in Kraft, die die Bedingungen sowohl für Auftraggeber als auch Bewerber wesentlich ändert.

Die Folgen dieser Änderungen haben in der Anlage Podnikání (Unternehmen), die am 16. April von der Tageszeitung Hospodářské noviny (HN) herausgegeben wurde, die Anwälte Martina Parusová Zímová und Jiří Horník aus der Anwaltskanzlei Kocián Šolc Balaštík dargelegt.

Im Gesetz erschien z.B. eine neue Kategorie „bedeutender öffentlicher Auftrag“ mit der Leistungsgrenze von über 300 Millionen CZK (50 Millionen CZK bei Gemeinden und Regionen). Bei diesen Aufträgen werden sich die Auftraggeber die Begründung des Auftrags genehmigen lassen. „Bei Gemeinden genehmigt die Begründung die Vertretung, bei staatlichen Organisationen wird es die Regierung sein. Ab 2014 wird es erforderlich sein, dass die Behörden oder Organisationen, die den Auftrag ausschreiben, noch die sog. Opponentenstellungnahme vorlegen, die die Begründung beurteilen wird,“ ergänzte für HN Martina Parusová Zímová.

Überdies werden die Auftraggeber die Pflicht haben, vorläufig zu melden, welche öffentlichen Aufträge sie ausschreiben wollen. „Die vorläufige Meldung hat der Auftraggeber je nach Typ des Auftrags oder des Verfahrens im Profil des Auftraggebers, im Tschechischen Ausschreibungsblatt oder auch im Europäischen Ausschreibungsblatt zu veröffentlichen,“ führte für HN Jiří Horník an.

Auch die Limite der öffentlichen Aufträge nach dem Leistungswert sind gesunken, weswegen dem Gesetz nunmehr mehrere Ausschreibungen unterliegen als in Vergangenheit. Der Auftraggeber darf auch von den Bewerbern keine Qualitätszertifikate mehr verlangen. Mit den aktuellen Neuigkeiten im Vergabegesetz befassen wir uns auch auf der Mikropage, die in Zusammenarbeit mit Patria Online entstanden ist.