Anweisung der Generalfinanczdirektion01/02/12 / cata_tax-news

Anweisung GFŘ D-8

Die Generalfinanzdirektion erließ die Anweisung GFŘ D-8, die einheitliche Kurse für den Veranlagungszeitraum des Jahres 2011 festlegt. Der einheitliche Kurs wird für die Umrechnung der Fremdwährung von denjenigen Steuerzahlern verwendet, welche keine Bücher führen.

Wenn es sich um Umrechnung von Fremdwährungen handelt, welche im Kurszettel nicht angeführt sind, findet die Umrechnung über eine dritte Währung, die die Steuerzahler untereinander vereinbaren, oder die von einem sich auf die Devisenproblematik spezialisierenden Sachverständigen festgelegte Umrechnung Anwendung. Ein Verzeichnis der Sachverständigen ist u.a. auf der Homepage des Justizministeriums unter www.justice.cz angeführt.