Immobiliensteuer01/03/08 / cata_tax-news

Mit dem Veranlagungszeitraum 2007 endete die Befreiung von der Gebäudesteuer für von natürlichen Personen restituierte Wohnhäuser und bis zum Jahre 1948 gebaute Wohnhäuser im Eigentum natürlicher Personen, mit mehr als die Hälfte Mietwohnungen oder die mindestens 15 Jahre auch von anderen Nutzern als dem Eigentümer oder dem Eigentümer nahestehenden Personen belegt waren, und Wohnhäuser ehemaliger Volkswohnungs-baugenossenschaften.