Anweisung zur Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Tschechien und Frankreich27/02/07 / cata_tax-news

In der Finanzzeitschrift Finanční zpravodaj Nr. 11-12/2006 wurde die Anweisung Nr. D-291 zur Anwendung des Abkommens zwischen Tschechien und Frankreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und Vermeidung von Steuerausfällen im Bereich der Einkommens- und Vermögenssteuer veröffentlicht.

Die französische Steuerverwaltung führt mit Wirkung ab dem 1. Januar 2007 neue Formulare ein, die Nichtresidenten Frankreichs zur Erlangung von sich aus den abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen ergebenden Steuervergünstigungen dienen (Anwendung der reduzierten Abzugssteuer).

Bei Dividenden hat die französische Steuerverwaltung eine vereinfachte Prozedur eingeführt.

Bei Zinsen und Lizenzgebühren sowie bei Dividenden, bei denen die oben genannte Prozedur nicht angewendet wurde, ist mit dem Formular 5000 (Bestätigung über die Steuerresidenz) auch die Anlage zu diesem Formular zu verwenden, d.h. der Antrag auf Rückerstattung der Abzugssteuer aus Zinszahlungen (Formular 5003), Lizenzgebühren (Formular 5002) oder Dividenden (Formular 5001).