Philantropie

KŠB verfügt über einzigartige Erfahrungen mit privater Philanthropie, und die Anwälte von KŠB gehören zu den führenden Experten im Stiftungsrecht. Zu unseren Mandanten gehören nicht nur die größten Stiftungen des Landes, sondern auch kleine Stiftungsfonds, die in einem breiten Spektrum von Tätigkeiten tätig sind, von der Palliativmedizin bis zur Kunstpflege.

Wir betrachten die rechtliche Betreuung philanthropischer Projekte als Ausdruck sozialer Verantwortung und als festen Bestandteil der Identität unserer Kanzlei. Daher erbringen wir diese Leistungen zu einem deutlich niedrigeren Honorar oder, je nach den Umständen, vollständig pro bono.

Wir beraten Stiftungen und Stiftungsfonds kontinuierlich und langfristig in allen rechtlichen und steuerlichen Aspekten ihrer Tätigkeit und helfen bei der Gründung neuer oder der Umstrukturierung bestehender Projekte.

Wir helfen bei der Regulierung öffentlicher Fundraising-Kampagnen, der Verwaltung von Donor-Advised oder Affiliated Funds, der Beziehung von philanthropischen Strukturen innerhalb von Unternehmensgruppen, ihrer Interaktion mit Familienvermögensverwaltungsstrukturen oder Investmentstrukturen wie Investmentfonds und mehr. Häufig befassen wir uns auch mit urheberrechtlichen und geschäftlichen Fragen von gemeinnützigen Steuerzahlern. mehr. Häufig befassen wir uns auch mit urheberrechtlichen und geschäftlichen Fragen von gemeinnützigen Steuerzahlern.

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