Information der GFD zur Registrierung der Treuhandfonds30/05/14 / cata_tax-news

Die Generalfinanzdirektion erließ auf ihrer Homepage die Information zur Registrierung der Treuhandfonds, die gemäß dem neuen Bürgerlichen Gesetzbuch ab dem 1.1.2014 entstehen können.

Aufgrund der Absenz des Sitzes des Treuhandfonds ist die Steuerverwaltung der Treuhandfons an das Finanzamt für die Hauptstadt Prag delegiert. Das verwaltende Gebietsreferat ist dann das Gebietsreferat für Prag 7.

Wenn Bestandteil des Vermögens im Treuhandfonds eine unbewegliche Sache ist, ist der Steuerverwalter das Finanzamt, in dessen territorialem Wirkungsbereich sich die jeweilige unbewegliche Sache befindet.