Novelle des MwSt.-Gesetzes ab dem 1.1.201530/05/14 / cata_tax-news

Ab dem 1.1.2015 sollte eine Novelle des MwSt.-Gesetzes gelten, deren Hauptziel die Umsetzung der EU-Vorschriften ist.

Die Hauptänderung tritt in der Bestimmung des Leistungsortes bei Telekommunikationsdiensten, Diensten der Fernseh- und Rundfunksendung und bei elektronisch zu erbringenden Diensten für Nichtsteuerpflichtige. Alle diese Dienste werden im Staat des Empfängers des jeweiligen Dienstes besteuert. Zur Vereinfachung der Administrativlast wird in diesem Zusammenhang das sog. Sonderregime für die Steuerverwaltung eingeführt, in dem der jeweilige Dienstleister eine Steuererklärung abgibt und die in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten entstandene Steuerpflicht durch ein elektronisches Portal immer nur in einem Mitgliedsstaat bezahlt.

Eine weitere Änderung ist die Abgrenzung des Begriffs des Gebiets des EU-Mitgliedsstaates, laut der als solches neu einige französische Überseegebiete nicht mehr angesehen werden. Diese Änderung sollte bereits ab dem 1. Oktober 2014 wirksam sein.