Zusatzabkommen über die Sozialefürsorge zwischen Tschechien und USA30/05/14 / cata_tax-news

Die Abgeordnetenkammer der Tschechischen Republik behandelt in der ersten Lesung ein Zusatzabkommen zur Änderung des Abkommens über die Sozialfürsorge zwischen der Tschechischen Republik und den Vereinigten Staaten von Amerika.

Sobald es in Kraft tritt und wirksam wird, wird sich das Abkommen über die Sozialfürsorge zwischen Tschechien und USA auch auf die Krankenversicherung beziehen. Es kommt somit zu keiner Duplizität der Zahlungen dieser Versicherung von Seiten der amerikanischen Bürger, die bei Entsendung nach Tschechien zur Ausübung einer Arbeit bei amerikanischen Tochtergesellschaften die tschechische Krankenversicherung zahlen müssen, obwohl sie immer am amerikanischen System teilnehmen.

Auch nach Verabschiedung des Zusatzabkommens gilt weiterhin, dass:

- Selbständige und nicht aktive Familienmitglieder keinen automatischen Zugang in die öffentliche Krankenversicherung sichergestellt haben;

- alle Personen, die durch die tschechische öffentliche Krankenversicherung nicht gedeckt sind, für den Eintritt und Aufenthalt auf dem Gebiet der Tschechischen Republik sämtliche gesetzliche Bedingungen erfüllen müssen, einschließlich der Bedingungen der Versicherung für die Deckung der Kosten für die Gesundheitspflege in der Tschechischen Republik.