Richtlinie über Zinserträge30/05/14 / cata_tax-news

Novelle der Richtlinie über Zinserträge

Der EU-Rat verabschiedete eine Novelle der Richtlinie im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen. Die neuen Regeln haben die Mitgliedsstaaten in ihre Rechtsvorschriften bis zum 1. Januar 2016 umzusetzen und die Wirksamkeit dieser Regeln ist ab dem 1. Januar 2017 festgelegt.

Die Novelle der Richtlinie erweitert den Kreis der Einkommen, auf die sie sich bezieht. Als Zinserträge gelten somit neuerlich Einkommen aus einigen Lebensversicherungen und weitere Einkommen aus Investmentfonds. Ferner werden die auszahlenden Subjekte verpflichtet sein zu ermitteln, ob das Subjekt, das Empfänger des Zinsertrags ist, nicht ein zweckmäßig angeschlossenes Zwischenmitglied vor der natürlichen Person ist, die faktisch Endempfänger des jeweiligen Zinsertrags ist.