Elektronische Kommunikation01/11/13 / cata_tax-news

Elektronische Kommunikation mit der Sozialfürsorgeverwaltung ab 2014

Ab dem 1. Januar 2014 sind alle Arbeitgeber verpflichtet, vorgeschriebene Formulare für die Organe der Sozialfürsorgeverwaltung nur elektronisch abzugeben, d.h. durch ihre Datenfächer, per E-Mail mit garantierter elektronischer Unterschrift oder über die öffentliche Webschnittstelle der e-Einlaufstelle.

Die Pflicht, die vorgeschriebenen Formulare nur im elektronischen Wege abzugeben, wird schon die sich auf das Jahr 2013 bezogenen Formulare betreffen, wenn die Frist für ihre Abgabe nach dem 31. Dezember 2013 angefangen hat.

Detaillierte Informationen über elektronische Einreichungen sind auf den Webseiten der Tschechischen Sozialfürsorgeverwaltung im Teil e-Podání (nur auf Tschechisch) zu finden.