Gesetzliche Massnahmen21/11/13 / cata_tax-news

Gesetzliche Massnahmen des Senats

In der Gesetzessammlung wurde unter der Nr. 344/2013 Slg. die Gesetzliche Maßnahme des Senats veröffentlicht, die ab dem 1. Januar 2014 u.a. das Gesetz über Einkommenssteuer, Rücklagengesetz und Buchhaltungsgesetz und das MwSt.-Gesetz ändert, und zwar insbesondere im Zusammenhang mit der Kodifizierung des Privatrechts. Im Senat wurden zum Regierungsentwurf dieser gesetzlichen Maßnahme zahlreiche Änderungsentwürfe verabschiedet.

Weiter wurden in der Gesetzessammlung unter der Nummer 340/2013 Slg. die Gesetzliche Maßnahme des Senats zur Steuer aus dem Erwerb von unbeweglichen Sachen und Gesetzliche Maßnahme des Senats erlassen, mit der das Gesetz über Versicherungsbeiträge für die allgemeine Krankenversicherung geändert wird.

Detailliertere Informationen zu diesen Novellen übermitteln wir Ihnen in den nächsten Steuernews KŠB.