Steuervergünstigungen im Zusammenhang mit Juni-Hochwasser15/08/13 / cata_tax-news

Der Finanzminister übte seine Befugnis aus und entschied, den vom Hochwasser oder von der Überschwemmung betroffenen Steuerpflichtigen ganz oder teilweise die Entrichtung der Einkommenssteuer und Körperschaftssteuer sowie die Einkommenssteuernebenforderungen in Bezug auf gestundete Steuerzahlungen mit ursprünglichem Fälligkeitsdatum, das vom Tag der Erklärung des Notzustandes bis zum 31. Oktober 2013 eingetreten ist, und zu Einkommenssteuervorschüssen , die vom Tag der Erklärung des Notzustandes bis zum 31. Dezember 2013 fällig geworden sind, zu erlassen, und zwar unter den in der Entscheidung angeführten Bedingungen.

Der Erlass betrifft juristische und natürliche Personen, die vom Hochwasser oder von der Überschwemmung betroffen sind, in Bezug auf welche am 2. Juni 2013 durch die Entscheidung der Regierung der Tschechischen Republik Nr. 140/2013 Slg. Notzustand erklärt wurde. Namentlich handelt es sich um die Regionen Südböhmen, Pilsen, Mittelböhmen, Liberec, Hradec Kralove, Usti nad Labem und Hauptstadt Prag. Mehr Informationen finden Sie hier.