Verfassungsbeschwerde auf Aufhebung einiger Bestimmungen des Einkommenssteuergesetzes15/08/13 / cata_tax-news

Eine Senator-Gruppe stellte beim Verfassungsgericht einen Antrag auf Aufhebung einiger Bestimmungen des Einkommenssteuergesetzes. Im Einzelnen handelt es sich um die Bestimmung, die es vereitelt hat, Steuernachlass beim Steuerpflichtigen geltend zu machen, der gleichzeitig Altersrentner zum 1. Januar des jeweiligen Jahres ist (die seit dem 1.1.2013 wirksame Fassung des Gesetzes).

Das Verfassungsgericht wird die angeführte Beschwerde im Plenum unter dem Az. Pl. ÚS 31/13 behandeln. Die Argumentation der Senator-Gruppe beruht auf dem allgemeinen Grundsatz der Unzulässigkeit der Diskriminierung und dem damit zusammenhängenden Verstoß gegen einige Artikel der Urkunde über die grundlegenden Rechte und Freiheiten.

Die Gesetzesnovelle  rief in diesem Punkt in Fachkreisen nicht geringe Diskussionen hervor. Auf der einen Seite standen die Arbeitnehmer – arbeitende Rentner bzw. „Nicht-Rentner“, als sie zum 1. Januar 2013 auf 1 Tag den Bezug der Altersrente unterbrochen haben, auf der anderen Seite stand die Finanzverwaltung mit dem damaligen Finanzminister an der Spitze, der erklärte, dass keine Fälle des Rechtsmissbrauchs toleriert werden. Es wird sicher interessant sein zu beobachten, wie das Plenum des Verfassungsgerichtes entscheidet.