Erhöhung des Mindestlohns15/08/13 / cata_tax-news

Die Regierung des Prämienministers Rusnok entschied über die Erhöhung des Mindestlohns um 500 CZK. Zu der Erhöhung kam es ab August d.J. Der Mindestlohn erhob sich von 8.000 CZK auf 8.500 CZK pro Monat.

Bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die Versicherungsbeiträge für die Krankenversicherung aus der Mindestbemessungsgrundlage (Mindestlohn) abführen, kommt es zur Erhöhung der monatlichen Abzüge der Versicherungsbeiträge. Die Mindestbemessungsgrundlagen der Kranken- und Rentenversicherung bleiben von der Erhöhung des Mindestlohns unberührt.

Die Höhe des Mindestlohns beeinflusst auch einige Abgaben der staatlichen Sozialhilfe, die von der Höhe des Einkommens abhängig sind. Zu diesen gehören auch Kinderzulagen, Sozialzuschlag, Wohngeld, Transportgeld.