Anwalt von KŠB Tomáš Sequens für Hospodářské noviny zu Energieausweisen06/05/13 / News

In einem neuerlichen Gespräch für die ökonomische Tageszeitung Hospodářské noviny erläuterte Anwalt von KŠB Tomáš Sequens die aktuelle Situation der sogenannten Energieausweise.

Die Ausweise wurden ab Januar d.J. mit der Novelle des Gesetzes über Energieeffizienz als ein Instrument eingeführt, das den Energieaufwand eines bestimmten Gebäudes beschreiben sollte. Die Immobilieneigentümer sollten die Ausweise den Kauf- oder Mietinteressenten übergeben. Das Ministerium für Industrie und Handel kündigte jedoch bereits an, an der Milderung der Regeln interessiert zu sein.

Laut Tomáš Sequens bestehe jedoch ein Unterschied zwischen dem zurzeit geltenden und wirksamen Gesetz, das mit den Energieausweisen rechnet, und dem bisher unverbindlichen Plan des Ministeriums, auf den sich die Immobilieneigentümer nicht berufen können.

Genauso kann man im Miet- oder Kaufvertrag über Immobilien nicht festlegen, dass der Ausweis nicht vorgelegt werden muss. „Das hilft überhaupt nicht und ich würde es auch niemandem empfehlen. Etwas in den Vertrag aufzunehmen bedeutet nicht, dass ich dadurch die gesetzlich festgelegte Pflicht nicht erfüllen muss,“ führte Tomáš Sequens an.

Die Idee, Energieausweise einfach durch Energierechnungen zu ersetzen, sei seiner Ansicht nach diskutabel, da der Aussagewert dieser Dokumente nicht gleich ist. „Eine Rolle spielt z.B. auch das, ob das Haus von einem Mensch oder einer Familie mit kleinen Kindern bewohnt wird, da im letztgenannten Falle dann von morgens bis abends die Waschmaschine und der Trockner laufen können. Die Angaben in den Energierechnungen können einfach die in den Energieausweisen angeführten gebäudebezogenen Angaben nicht ersetzen.“

Den vollen Wortlaut des Gesprächs finden Sie hier.