Besteuerung Natürlicher Personen in 2011324/04/13 / cata_tax-news

Zusammenarbeitende Personen

Die Generalfinanzdirektion äußerte sich zur Geltendmachung der Ausgabenpauschalen natürlicher Personen und zur Geltendmachung der Steuernachlässe für den zweiten Ehegatten bei zusammenarbeitenden Personen.

Ihrer Ansicht nach muss der Höchstbetrag der Ausgabenpauschale zu den Gesamteinkommen geltend gemacht werden, die bei der Ausübung der selbständigen, unter Zusammenarbeit des zweiten der Ehegatten betriebenen Erwerbstätigkeit erzielt wurden, d.h. vor der Teilung der Einkommen und Ausgaben auf die zusammenarbeitende Person.

Im Zusammenhang mit dieser Äußerung bestätigte die Generalfinanzdirektion, dass sich die Beschränkung der Möglichkeit, die Steuervergünstigung für ernährte Kinder gemäß § 35ca Einkommenssteuergesetz geltend zu machen, im Falle, dass der Steuerzahler (Selbständiger), der seine Ausgaben in pauschaler Höhe geltend macht, die Einkommen und Ausgaben auf die zusammenarbeitende Person teilt, nur auf Hauptselbständige, aber nicht auf zusammenarbeitende Selbständige beziehen wird.

Solidarische Erhöhung der Vorschussteuer

Mit Wirkung seit dem 1.1.2013 ist in das Einkommenssteuergesetz für eine vorübergehende Zeit das Institut der solidarischen Steuererhöhung eingeführt.

Für die Steuerzahler mit Einkommen aus abhängiger Tätigkeit wird die solidarische Steuererhöhung bereits bei der Berechnung des Einkommensteuervorschusses berücksichtigt.

Die solidarische Steuererhöhung wird beim Einkommensteuervorschuss aus der positiven Differenz zwischen den in die Grundlage für die Berechnung des Vorschusses einzubeziehenden Einkommen und dem Betrag von CZK 103. 536 berechnet.

Der Steuerzahler, bei dem der Einkommensteuervorschuss um die solidarische Steuererhöhung erhöht wurde, wird nach Ende des Jahres die Pflicht haben, die Steuererklärung zur Einkommensteuer natürlicher Personen abzugeben.