Neue Internationale Verträge24/04/13 / cata_tax-news

MITTEILUNG des Außenministeriums über die Vereinbarung des Abkommens zwischen der Tschechischen Republik und der Republik Polen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und Vermeidung von Steuerausfällen im Bereich der Einkommenssteuer, die am 31. 12. 2012 in der Sammlung internationaler Verträge (Teil 55/2012) veröffentlicht wurde.

Es handelt sich um ein ganz neues Abkommen, das seit dem 1.1.2013 durchgeführt wird und das Mitte der 90er Jahre geschlossene Abkommen ersetzt. Das Abkommen geht von dem internationalen Modelabkommen OECD aus.

MITTEILUNG des Außenministeriums über die Vereinbarung des Abkommens zwischen der Tschechischen Republik und dem Königreich Dänemark zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und Vermeidung von Steuerausfällen im Bereich der Einkommenssteuer und des Protokolls dazu, die am 28. 01. 2013 in der Sammlung internationaler Verträge veröffentlicht wurde (Vorschrift Nummer 14/2013 S.i.V.).

Das Abkommen und das Protokoll dazu traten in Kraft und sind wirksam zum 17. Dezember 2012; ihre Bestimmungen werden seit dem 1.1.2013 durchgeführt. Das Abkommen vom 1992 ist nicht mehr gültig und wird nicht mehr durchgeführt.