Neue internationale Abkommen30/09/12 / cata_tax-news

Am 4. Juli 2012 wurde in Panama ein Abkommen zwischen der Tschechischen Republik und der Republik Panama zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und Vermeidung von Steuerausfällen im Bereich der Einkommenssteuer unterzeichnet, einschließlich des Protokolls, das dessen festen Bestandteil bildet. In beiden Staaten wird nun das weitere unerlässliche Gesetzgebungsverfahren folgen, das zum Inkrafttreten dieses Abkommens führt.

Am 30. Juli 2012 trat das Protokoll zum Abkommen zwischen der Tschechischen Republik und der Republik Kroatien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung im Bereich der Einkommenssteuer und Vermö-genssteuer in Kraft. Das Protokoll, dessen Text auch in der Sammlung von internationalen Abkommen veröffentlicht wird,  wird in beiden Staaten in Bezug auf Steuerzeiträume beginnend am 1. Januar 2013 oder später durchgeführt.