Informationen der GFD zur übertragenen MwSt.-Pflicht im Bauwesen30/09/12 / cata_tax-news

Die Generalfinanzdirektion („GFD“) erließ in Zusammenarbeit mit dem Tschechischen statistischen Amt Informationen zu einigen Fragen der Einordnung der Bauarbeiten nach den Abteilen  41 bis 43 Klassifikation CZ-CPA in Bezug auf das Regime der Übertragung der MwSt.-Pflicht im Bauwesen. Diese Information ergänzt die bisherigen von der GFD herausgegebenen Materialien und hebt in einigen Fällen die bereits früher veröffentlichte Einordnung auf.

Es handelt sich insbesondere um Einordnung der Arbeiten wie Installationen, Reparaturen oder Wartung von diversen mit dem Gebäude fest verbundenen Anlagen.

Die Information ist auf der Homepage der Tschechischen Steuerverwaltung zugänglich.