Aus der Rechtssprechung03/08/12 / cata_tax-news

Verbindlichkeitenabgrenzungen

Das Höchste Verwaltungsgericht (HVG“) erließ am 7. Juni 2012 das Urteil Ref.-Nr. 7 Afs 16/2012-52, das die Berechtigung der Buchung von Abgrenzungsposten für den nicht in Anspruch genommenen Urlaub, Vergütungen und Arbeitnehmerbonusse beurteilt.

Aus dem Urteil des HVG geht hervor, dass als Verbindlichkeitenabgrenzung man nur solche Erstattungen für den nicht in Anspruch genommenen Urlaub buchen kann, die im Folgejahr im Einklang mit dem Arbeitsgesetzbuch tatsächlich erstattet werden. Was die Buchung des Abgrenzungspostens für Vergütungen von Arbeitnehmern betrifft, sind laut HVG alle Kriterien zu beurteilen, an deren Erfüllung die Vergütung geknüpft ist, und davon auszugehen, ob die Entscheidung des Arbeitgebers über deren Auszahlung konstitutiv oder bloß deklaratorisch ist.