Aus der Abgeordnetenkammer: Neue Rechtsvorschriften03/08/12 / cata_tax-news

Gesetz über die Änderung von Steuer-, Versicherungs- und anderen Gesetzen im Zusammenhang mit der Reduzierung der Defizite der öffentlichen Haushalte; Neues Gesetz über die Immobilienübertragungssteuer

Gesetz über die Änderung von Steuer-, Versicherungs- und anderen Gesetzen im Zusammenhang mit der Reduzierung der Defizite der öffentlichen Haushalte

Am 13. Juli 2012 wurde von der Abgeordnetenkammer der Tschechischen Republik der Regierungsentwurf des Gesetzes über die Änderung von Steuer-, Versicherungs- und anderen Gesetzen im Zusammenhang mit der Reduzierung der Defizite der öffentlichen Haushalte verabschiedet. Der Gesetzesentwurf wurde anschließend zur Behandlung im Senat weitergeleitet. Der Senat sollte mit der Behandlung Mitte August beginnen.

Die Änderungen sind mit Wirksamkeit ab dem 1. Januar 2013 vorgeschlagen, einige davon als vorübergehend für die Zeit von 3 Jahren. Bestandteil des Regierungsentwurfs sind zum Beispiel die folgenden Änderungen.

  • Bestimmung der maximalen Höhe der Ausgaben bei natürlichen Personen (Einzelunternehmen mit ausgewählten Einkommensarten und Vermieter), die ihre Ausgaben mit einem Prozentsatz aus den Einkommen geltend machen.
  • Einführung der sog. solidarischen Erhöhung der Einkommenssteuer natürlicher Personen in Höhe von 7 % für Einkommen aus abhängiger Tätigkeit oder Einkommen von selbständig erwerbstätigen Personen, die das Limit der Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherungsbeiträge übersteigen.
  • Unmöglichkeit der Geltendmachung des Einkommenssteuerabsetzbetrages bei Steuerpflichtigen, die eine Altersrente beziehen.
  • Erhöhung der Einkommensquellensteuer für Steuerresidente der außerhalb der EU/EWR stehenden Staate, mit denen Tschechien kein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen hat, und zwar von 15 % auf 35 %.
  • Erhöhung der MwSt.-Sätze von 14 % auf 15 % und von 20 % auf 21 %. Ab 2016 sollten die Sätze auf 17,5 % vereinheitlicht werden, was ursprünglich ab 2013 geplant war.
  • Erhöhung des Immobilienübertragungssteuersatzes von 3 % auf 4 %.

Neues Gesetz über die Immobilienübertragungssteuer

Das Finanzministerium der Tschechischen Republik („FM CZ“) veröffentlichte ein Infomaterial zu der vorbereiteten Novellierung des Gesetzes über die Immobilienübertragungssteuer. Die geplante Gesetzesnovelle sollte am 1. Januar 2014 in Kraft treten. Allerdings liegt sie bisher in paraphierter Fassung nicht vor.

Die grundlegende geplante Änderung ist die Änderung der Person des Steuerpflichtigen, wo Steuerpflichtiger laut der Information des FM CZ primär der Erwerber der Immobilie wird. Im Zusammenhang mit dieser Änderung kommt es zum Erlöschen des Instituts des Bürgen.

Ehegatten sollten neu Steuerpflichtige gemeinsam und mit ungeteilter Hand sein, wenn Steuergegenstand die in das Ehegattengemeinschaftseigentum erworbene Immobilie ist.

Im Streben nach der Erhöhung der Steuererhebung wird vorgeschlagen, die Übertragungen von Geschäftsanteilen in Handelsgesellschaften, die Immobilien besitzen, zu besteuern.

Die Novelle schafft in den meisten Fällen die Pflicht ab, dem Steuerverwalter ein Sachverständigengutachten vorzulegen, das den nach den Bewertungsvorschriften üblichen Preis belegt. Zur Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage wird primär der z.B. im Rahmen der öffentlichen Versteigerung vereinbarte oder erzielte Preis dienen. Bei Immobilieneinlagen sollte man für die Festlegung der Steuergrundlage von der vom Sachverständigen für die Zwecke der Einlage bestimmten Immobilienbewertung ausgehen.

Neu sollte man die Steuergrundlage um die Vergütung und Erstattung von Barauslagen für das Sachverständigengutachten reduzieren können.

Eine Änderung sollten auch Regeln für die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit erfahren, wo z.B. beim Erwerb der Beteiligung oder beim Gesellschafterwechsel in einer Handelsgesellschaft, die Immobilien besitzt, der Sitz der jeweiligen Gesellschaft maßgebend sein wird.

Bisher wurde der Entwurf der Novelle in der Abgeordnetenkammer zur Behandlung nicht vorgelegt und es ist anzunehmen, dass nicht alle vom FM CZ vorgeschlagenen Änderungen im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses verabschiedet werden.