Neue Fristen für die Abgabe der Einkommenssteuer-erklärung in Sonderfällen03/08/12 / cata_tax-news

Die Generalfinanzdirektion („GFD) erließ eine Information zu den Fristen für die Abgabe der Einkommenssteuererklärung juristischer Personen in spezifischen Fällen (z.B. bei Umwandlungen, beim Übergang auf das Wirtschaftsjahr usw.), wo es im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der Novelle des Gesetzes über Investitionsanreize ab dem 12. Juli  2012 zur Verlängerung der derzeitigen Frist um 2 Monate kommt. Die Steuererklärung ist somit bis Ende des dritten Folgemonats nach dem Monat abzugeben, in dem die maßgebende Tatsache eingetreten ist.