Einschränkung des Beitritts der Türkei zum Übereinkommen zum gemeinsamen Transitregime30/06/12 / cata_tax-news

In den letzten Steuernews (Nr. 5/2012) haben wir über den Betritt Kroatiens und der Türkei zum Übereinkommen zum gemeinsamen Transitregime zwischen den Ländern der Europäischen Freihandelsassoziation und dem Europäischen Wirtschaftsverband („Übereinkommen“) informiert.

Die Zollverwaltung kündigte im Zusammenhang mit dem Vorgenannten an, dass die Türkei aus legislativen und technischen Problemen den Beitritt zum Übereinkommen verschoben hatte. Als ein weiterer möglicher Termin des Beitritts wurde der November 2012 ausgemacht. Im Falle Kroatiens kommt es zu keiner Änderung.