Abgabenbefreiung für Solarstrom30/06/12 / cata_tax-news

Die Generalfinanzdirektion („GFD“) erließ eine Information zur neuen Rechtsregelung der Abgabenbefreiung für Solarstrom, die ab dem 1. Januar 2013 in Kraft tritt.

Das Gesetz über geförderte Energiequellen[1] ersetzt das Gesetz über die Förderung der Nutzung von erneuerbaren Quellen[2], von dem wir schon ein paar Mal in unseren früheren Steuernews berichtet haben. Neu ist von der Abgabe der aus Solarstrahlung in allen Stromerzeugungsanlagen mit installierter Leistung von bis zu 30 kW erzeugte Strom befreit. Diese Befreiung kann man erst für den im Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2013 erzeugten Strom anwenden.

Für den bis Ende dieses Jahres erzeugten Strom gilt das bisherige Regime. Laut diesem Regime ist von der Abgabe der Strom befreit, der in Stromerzeugungsanlagen mit installierter Leistung von bis zu 30 kW erzeugt wurde, wobei die Stromerzeugungsanlage auf einer Dachkonstruktion oder auf tragenden Wänden eines Gebäudes platziert sein muss, das mit dem Boden mit einem festen Fundament verbunden und im Immobilienkataster erfasst ist .

[1] Gesetz Nr. 165/2012 Slg., über geförderte Energiequellen und über die Änderung einiger Gsetze vom 31.1.2012.

[2] Gesetz Nr. 180/2005 Slg., über die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und über die Änderung einiger Gesetze, in der geltenden Fassung.